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Friedrichstraße 134, 10117 Berlin

FAQ

„Häufig gestellte Fragen“ (FAQ – Frequently asked questions)

OSG-TEP:

Welche Art von Prothesen werden verwendet?
Wir verwenden bei Primäreingriffen anatomische, ungeführte, unzementierte 3-Komponenten-Prothesen der neuesten Generation. Nur in besonderen Situationen (Instabilitäten) kommen auch teilgeführte (translatorisch/rotatorisch geführte) Spezial-Endoprothesen in Betracht. Bei ausgedehnten Knochenveränderungen können auch Individualprothesen (speziell für den Patienten entwickelt) zum Einsatz kommen. Für die Entscheidung über den Prothesentyp werden die klinischen und radiologischen individuellen Gegebenheiten des Patienten berücksichtigt.
Wie häufig führen Sie TEP-Operationen am Sprunggelenk durch?
Dr. Boack hat schon mehr als 2500 OSG-Prothesen selbst operiert und ist damit in Deutschland und weltweit führend. Für Sie besteht weiterhin der Vorteil, dass alle OSG-TEP-Operationen von „einer Hand“ durchgeführt werden und sich damit die Erfahrung noch einmal deutlich fokussiert.
Was ist wenn sich die Prothese schon früher als erwartet lockert?
In der Literatur werden selbst bei älteren Prothesenmodellen schon „Überlebensraten“ von bis zu 95 % in 12 Jahren berichtet. Dies entspricht einer theoretischen Lockerungsrate von 0,5 % pro Jahr (und damit vergleichbar der für Knie- und Hüftendoprothesen). Auch in Multi-Center-Analysen ist eine Revisionsrate im Bereich von etwa 1 % / Jahr erreicht worden (d.h. fast 90% der Pat. können auch nach 10 Jahren noch gut mit der OSG-Prothese ohne Wechsel-OP laufen). Im eigenen Patientengut sind Patienten sogar nach bis zu 20 Jahren mit einer OSG-Endoprothese zufrieden. Selbst bei einer Lockerung besteht aber bei uns die Möglichkeit die Prothesenkomponenten auszutauschen und damit die gute Funktionalität zu erhalten. Auf Patientenwunsch kann natürlich selbstverständlich auch in so einem Fall eine Versteifung immer noch durchgeführt werden.
Wann kann ich nach der OP wieder Auto fahren?
Die ersten sechs Wochen sollte eine Teilbelastung eingehalten werden, da die unzementierte Prothese erst in den Knochen einwachsen muss. Daher empfiehlt sich erst im Anschluss das selbstständige Autofahren.
Wann kann ich nach der OP wieder voll belasten?
Da die Prothese nicht zementiert wird, sollte in den ersten sechs Wochen eine Teilbelastung eingehalten werden, um das regelrechte Einheilen der Prothesenkomponenten nicht zu stören. Daher empfiehlt sich erst im Anschluss die volle Belastung.
Wie lange muss ich im Krankenhaus bleiben?
Der stationäre Aufenthalt liegt im Mittel bei 5 bis 8 Tagen. Er hängt aber neben der ungestörten primären Wundheilung insbesondere von Begleiterkrankungen, Alter etc. bzw. gleichzeitig durchgeführten operativen Prozeduren ab.
Muss ich eine Reha / Kur o. ä. nach der OP absolvieren?
Eine stationäre Anschluss-Heil-Behandlung (AHB) ist allgemein nicht erforderlich. Die meisten Patienten führen eine ambulante physiotherapeutische Behandlung unmittelbar in Wohnortnähe durch. Natürlich kann auf Wunsch des Versicherten von unserer Sozialbeauftragten gerne eine entsprechende „Kur“ beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist das Risiko?
Das Risiko für eine Komplikation hängt von den Durchblutungsverhältnissen, von den lokalen Weichteilverhältnissen (Narben, Wunden, etc), von Begleiterkrankungen (Diabetes mellitus, u. a. m.), von persönlichen Verhältnissen (Raucher, u. ä.) und natürlich auch von den bestehenden Fehlstellungen, Knochendefekten etc. ab. Aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren kann erst nach gründlicher klinischer Untersuchung und bildgebender Diagnostik das individuelle Risikoprofil ermittelt werden. Im Allgemeinen werden die Infektionsraten bei derartigen Eingriffen in der Literatur mit 2-7 % angegeben. Durch die sorgfältige Analyse und große Erfahrung auf dem Gebiet der Sprunggelenksendoprothetik liegt die eigene Komplikationsrate bzgl. einer Infektion aber unter einem Prozent.
Bezahlt meine Krankenkasse die OP?
Die Operation wird von allen Krankenkassen bezahlt. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist allerdings meistens die An- und Abreise selbst zu bezahlen. Bei den privaten Krankenversicherungen bzw. bei den Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfallfolgen) können die Fahrtkosten teilweise sogar vollständig erstattet werden.

Rechtlicher Hinweis: Gerne beantworten wir Ihnen auch noch weitere Fragen.
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